Im Rahmen des Regionalgottesdienstes der Kirchenregion Asse am 29. Mai 2025 startete die Kirchengemeinde Wetzleben und der Dorfverein "Die Wetzleber e.V." ihre gemeinsame Spendenaktion für die Restaurierung und den Erhalt der historisch wertvollen Kirchenglocke.
Informationen über den aktuellen Stand der Spendenaktion und eine ganz einfache Möglichkeit selbst mitzuhelfen und zu spenden gibt es hier:
https://betterplace.org/p155079
Unter dem Titel "Seit mehr als 800 Jahren läutet die Glocke" veröffentlichte die Wolfenbütteler Zeitung am 5. Juni 2025 einen spannenden und informativen Bericht des Journalisten Stephan Querfurth über die Geschichte der Wetzleber Glocke und unser neu gestartetes Spendenprojekt .
Die Vorstände der Kirchengemeinde Wetzleben und des Dorfvereins "Die Wetzleber e.V." haben in einer gemeinsamen Sitzung am 6. Juni 2025 beschlossen, dass die Wetzleber Glocke auch zum "Tag des offenen Denkmals" am 14. September präsentiert wird und zu diesem Event weitere Aufmerksamkeit und Spendenbereitschaft erzeugt werden soll.
Am 31. Juli 2025 erschien in der Wolfenbütteler Zeitung ein weiterer Artikel unter dem Titel "Kann die Kirchen-Glocke nun saniert werden?", der über den außerordentlich positiven Verlauf der Spendenaktion berichtete: Der Verein "Die Wetzleber" konnte bereits 3.300 Euro Spendengelder für das Glockenprojekt einsammeln. Dazu kommen 6.000 Euro von der Stiftung "Drs. Hemmerich". Förderanträge bei weiteren Stiftungen sind gestellt, und es ist sehr wahrscheinlich, dass bereits Anfang 2026 mit der Sanierung der Glocke begonnen werden kann.
Die Glocke in St. Godehardi ist mehr als 800 Jahre alt. In dem Buch „Von der Taufe der Sachsen zur Kirche in Niedersachsen: Geschichte der ev.-lt. Landeskirche in Braunschweig“ (Hrsg. Friedrich Weber, Birgit Hoffmann, Hans-Jürgen Engelking, Braunschweig 2010) wird der Guß der Glocke im 12. Jahrhundert angegeben: „Aus dem 12. Jahrhundert sind uns 9 Glocken erhalten, z. B. allein 2 in der Klosterkirche Neuwerk in Goslar, aber auch in den Kirchen in Alshausen, Wolperode, Cattenstedt, Büddenstedt, Helmstedt St. Marien, Glentorf und Wetzleben, teilweise in gotischer Zuckerhutform.“. Die Wetzleber Glocke zählt damit zu den ältesten in Niedersachsen und ist ein kulturhistorisches Zeugnis der frühen Glockengießerkunst. Wie bereits 1906 von Prof. Dr. P. J. Meier im Buch "Die Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Wolfenbüttel" beschrieben, fehlt die Krone der Glocke. Möglicherweise hat man sie wegen vorhandener Gussfehler entfernt. Als Ersatz wurden 4 Löcher durch die Kronenplatte gebohrt und die Glocke in den 1960er Jahren an einem Stahljoch mit Holzscheibe aufgehängt. Dieser dem Denkmal unwürdige Zustand soll im Rahmen einer fachgerechten Restaurierung behoben werden.
Seit Ende März 2025 gehören Glockenguss und Glockenmusik zum immateriellen Kulturerbe der UNESCO. Leider gibt es von der Landeskirche keine passende Kostenstelle für den Erhalt und die Pflege von Glocken. Für die Dorfbewohner im kleinen Wetzleben ist der Schlag der Glocke seit mehr als 30 Generationen der "Soundtrack ihres Lebens" , und so haben sich die Kirchengemeinde Wetzleben und der Verein "Die Wetzleber e.V." das Ziel gesetzt, die erforderlichen Mittel über vielfältige Spendenaktionen einzuwerben damit ihr Sound- und Taktgeber auch künftigen Generationen erhalten bleibt.
Die erforderlichen Restaurierungsarbeiten umfassen:
- Guss einer neuen Krone und eines Klöppels mit Analyse der verwendeten Bronze
- Bau eines Holzjochs nach mittelalterlichem Vorbild und Anpassung der Läutetechnik
- Demontage, Transporte zur Gießerei und Montage der Glocke
- Abnahme und Inbetriebnahme der Glocke durch Glockensachverständigen
Die Gesamtkosten wurden von Glockensachverständigen wie Herrn Andreas Philipp und Herrn Mathias Dichter auf ca. 20.000 € geschätzt, wobei die Kirchengemeinde Wetzleben ca. 20% der Kosten selber tragen kann.
Spenden werden erbeten auf das Vereinskonto unter dem Stichwort „Glocke“ bei der Volksbank Wolfenbüttel-Salzgitter
IBAN: DE90 2709 2555 5802 2074 00
Der Verein „Die Wetzleber e.V.“ ist berechtigt, Spendenquittungen nach amtlich vorgegebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen